POR LA CUAL SE MODIFICA EL ARTÍCULO 5° DEL ANEXO DE LA RESOLUCIÓN DNM N° 710/2024 DE FECHA 14 DE JUNIO DE 2024 Y SU MODIFICATORIA RESOLUCIÓN 124 DE FECHA 17 DE FEBRERO DE 2025
Die DNM-Resolution von 2026, die die Reisehistorie zum entscheidenden Faktor beim Wechsel zum dauerhaften Aufenthalt macht.
Erlassende Behörde
Dirección Nacional de Migraciones (DNM)
Dokumentnummer
Resolución DNM N° 081/2026
Ausgestellt am
26 January 2026
Status
In Kraft
Originalsprache: Español
Español
Status der Übersetzung
Veröffentlicht
Übersetzung zuletzt geprüft
19 September 2026
Erläuterung von Circle Group
Was dieses Dokument regelt
Die Resolution DNM Nr. 081/2026 ändert Artikel 5 der Anlage I der Resolution DNM Nr. 710/2024 (in der durch die Resolution DNM Nr. 124/2025 geänderten Fassung), der die zusätzlichen Anforderungen festlegt, die eine Person mit temporärem Aufenthalt für den Kategoriewechsel zum dauerhaften Aufenthalt in Paraguay erfüllen muss.
Der geänderte Artikel führt einen verpflichtenden Bericht über Migrationsbewegungen ein, der von der DNM kostenlos ausgestellt wird und festhält, ob der Antragsteller während der temporären Aufenthaltsperiode länger als ein Jahr von Paraguay abwesend war.
Je nach Ergebnis dieses Berichts beantragt der Antragsteller entweder den Wechsel zum dauerhaften Aufenthalt oder muss stattdessen eine Verlängerung des temporären Aufenthalts um denselben Zeitraum gemäß Artikel 51 des Migrationsgesetzes 6984/22 beantragen.
Erläuterung von Circle Group
Wesentliche Bestimmungen
Der Bericht über Migrationsbewegungen wird zur formalen Anforderung
Artikel 5 Buchstabe c) in der geänderten Fassung verlangt als Teil des Antrags auf Kategoriewechsel einen vom zuständigen Leiter/Verantwortlichen ausgestellten und unterzeichneten Bericht über Migrationsbewegungen ohne zusätzliche Kosten. Der Bericht muss angeben, welches von zwei Ergebnissen auf die Reisehistorie des Antragstellers zutrifft.
Keine Abwesenheit über ein Jahr: Weiter zum dauerhaften Aufenthalt
Zeigt der Bericht, dass der Antragsteller nicht länger als ein Jahr von Paraguay abwesend war, kann der Kategoriewechsel von temporär zu dauerhaft beantragt werden, zusammen mit den übrigen Anforderungen aus Artikel 52 des Gesetzes 6984/22 und den weiteren Punkten von Artikel 5.
Abwesenheit über ein Jahr: stattdessen Verlängerung des temporären Aufenthalts
Zeigt der Bericht eine Abwesenheit von mehr als einem Jahr, gelangt der Antragsteller nicht zum dauerhaften Aufenthalt. Stattdessen ist eine Verlängerung des temporären Aufenthalts um denselben gewährten Zeitraum zu beantragen, unter Erfüllung der Anforderungen aus Artikel 51 des Gesetzes 6984/22.
Übrige bestehende Anforderungen bleiben bestehen
Der geänderte Artikel behält die Pflicht bei, den angegebenen Beruf, die Tätigkeit oder das Gewerbe nachzuweisen, jede Änderung sonstiger persönlicher Daten zu dokumentieren und eine eidesstattliche Erklärung eines elektronischen oder telematischen Wohnsitzes vorzulegen.
Erläuterung von Circle Group
Warum das wichtig ist
Nach Artikel 55 des Gesetzes 6984/22 ist eine Abwesenheit von Paraguay von mehr als einem Jahr ein Grund für den Widerruf des temporären Aufenthalts. Diese Resolution lenkt diese Situation in einen weniger einschneidenden Verwaltungsweg, die Verlängerung des temporären Aufenthalts, statt in den direkten Widerruf, jedoch nur innerhalb des von ihr geregelten Kategoriewechselverfahrens.
Wer den Wechsel von temporärem zu dauerhaftem Aufenthalt beantragt, sollte davon ausgehen, dass die eigene Reisehistorie an diesem Ein-Jahres-Schwellenwert geprüft wird, bevor der eigentliche Kategoriewechsel bearbeitet wird.
Nicht amtliche Übersetzung
Vollständiger Rechtstext
Nicht amtliche Übersetzung
Diese Übersetzung wird von Circle Group ausschließlich zur Information bereitgestellt. Das von der zuständigen paraguayischen Behörde ausgestellte amtliche spanische Dokument ist der verbindliche Rechtstext. Bei Abweichungen gilt die amtliche spanische Fassung. Diese Übersetzung ist keine beglaubigte oder vereidigte Übersetzung.
Preámbulo. PRÄAMBEL, ERWÄGUNGSGRÜNDE und DAHER
IN ANBETRACHT: Des Memorandums D.N.M./D.A.J. Nr. 12/2026 vom 23. Januar 2026 der Direktion für Rechtsberatung an das Generalsekretariat, mit dem das Gutachten DAJ/DAL Nr. 11/2026 vom 23.01.2026 übermittelt wird, betreffend die Änderung der Anlage der Resolution DNM Nr. 710/2024, zur Ausarbeitung des entsprechenden Verwaltungsakts; und,
IN ERWÄGUNG: Dass das Gutachten DNM/DAJ/DAL Nr. 11/2026 vom 23. Januar 2026 der Abteilung für Rechtsangelegenheiten der Direktion für Rechtsberatung erklärt: gemäß den in der Analyse dieses Gutachtens vorgebrachten Argumenten hält diese Stelle es für vertretbar, dem Nationaldirektor VORZUSCHLAGEN, per Verwaltungsakt die Änderungen des Artikels 5 der Anlage I der Resolution DNM Nr. 710 vom 14. Juni 2024, „ZUR REGELUNG DER KRITERIEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DES AUFENTHALTS IM RAHMEN DER SONDERREGELUNG UND DES DAUERHAFTEN AUFENTHALTS NACH DEM MIGRATIONSGESETZ 6984/22” sowie deren Änderung durch die Resolution DNM Nr. 124/25 zu genehmigen, wie von der Generaldirektion für Ausländerangelegenheiten mit Memo DGE Nr. 24 vom 20. Januar 2026 beantragt.
Dass das Migrationsgesetz 6984/22 in Artikel 55, Gründe für den Widerruf des Aufenthalts, bestimmt: „...Die Dirección Nacional de Migraciones kann einen von ihr gewährten Aufenthalt widerrufen... 2) Unbegründete Abwesenheit vom Land von mehr als 1 Jahr bei einer Person mit temporärem Aufenthalt...”
Dass das Migrationsgesetz 6984/22 in Artikel 82, Aufgaben des Nationaldirektors, bestimmt: „...3) Spezifische und ergänzende Fragen zu den Migrationsvorschriften zu regeln...”
Dass derselbe Artikel ferner unter „...13) Alle weiteren Aufgaben, die durch Sondergesetze festgelegt werden oder für das ordnungsgemäße Funktionieren der Dirección Nacional de Migraciones erforderlich sind” vorsieht.
Dass es in die Zuständigkeit der Dirección Nacional de Migraciones fällt, nicht nur Aufenthaltstitel gemäß den Ziffern 12 und 16 desselben oben genannten Artikels zu erteilen und zu widerrufen, sondern auch den Aufenthaltsstatus jener Ausländer zu regularisieren, die unter die Widerrufsgründe wegen Abwesenheit über die gesetzliche Frist hinaus fallen, indem ihre Verwaltungsentscheidungen durch weniger einschneidende Alternativen als den Widerruf flexibilisiert werden und sie stattdessen zu einer Verlängerung ihres temporären Aufenthalts um denselben Zeitraum geführt werden, gemäß den Artikeln 46 und 51 des Migrationsgesetzes, als Voraussetzung für die Gewährung ihres dauerhaften Aufenthalts.
DAHER beschließt DER NATIONALDIREKTOR DER DIRECCIÓN NACIONAL DE MIGRACIONES in Ausübung seiner gesetzlichen Befugnisse:
Artículo 1°. ÄNDERUNG
Artikel 5 der Anlage I der Resolution DNM Nr. 710, „ZUR REGELUNG DER KRITERIEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DES AUFENTHALTS IM RAHMEN DER SONDERREGELUNG UND DES DAUERHAFTEN AUFENTHALTS NACH DEM MIGRATIONSGESETZ 6984/22”, sowie deren Änderung durch die Resolution DNM Nr. 124/25 wird geändert und erhält folgende Fassung:
„Artikel 5: ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR DEN WECHSEL DER KATEGORIE VON TEMPORÄREM ZU DAUERHAFTEM AUFENTHALT: Zusätzlich zu den in Artikel 52 des Gesetzes 6984/22 genannten Anforderungen gelten für den Kategoriewechsel folgende Anforderungen:
a) Verlässliches Dokument, das den zum Zeitpunkt des Antrags auf temporären Aufenthalt angegebenen Beruf, die Tätigkeit oder das Gewerbe belegt, gemäß Art. 6 dieser Verordnung.
b) Bei Änderung sonstiger im temporären Aufenthalt angegebener persönlicher Daten ist ein Dokument vorzulegen, das diese Änderung belegt.
c) Bericht über Migrationsbewegungen, ausgestellt und unterzeichnet vom Leiter/Verantwortlichen des Bereichs, ohne zusätzliche Kosten, mit dem Vermerk, welche der folgenden Optionen zutrifft:
1. Geht aus dem Bericht über Migrationsbewegungen hervor, dass die Person mit temporärem Aufenthalt nicht länger als 1 (ein) Jahr vom Land abwesend war, ist der Wechsel der Kategorie zum dauerhaften Aufenthalt zu beantragen.
2. Geht aus dem Bericht über Migrationsbewegungen hervor, dass die Person mit temporärem Aufenthalt länger als 1 (ein) Jahr vom Land abwesend war, ist stattdessen die Verlängerung des temporären Aufenthalts um denselben gewährten Zeitraum zu beantragen, wobei die in Artikel 51 des Migrationsgesetzes 6984/22 festgelegten Anforderungen vorzulegen sind.
d) Eidesstattliche Erklärung eines elektronischen oder telematischen Wohnsitzes für alle rechtlichen Zwecke.
Artículo 2°. BEAUFTRAGEN
Die Generaldirektion für Ausländerangelegenheiten sowie die übrigen Generaldirektionen und Direktionen werden beauftragt, die erforderlichen Vorkehrungen für die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen dieser Resolution zu treffen.
Artículo 3°. BEAUFTRAGEN
Der Kabinettsdirektion wird über die Presseabteilung sowie der Direktion für Transparenz und Korruptionsbekämpfung die Veröffentlichung dieser Resolution übertragen.
Artículo 4°.
Den zuständigen Stellen ist dies mitzuteilen; nach Erfüllung ist die Angelegenheit zu den Akten zu legen.
Amtliche Quelle, Spanisch
Originaldokument
Das archivierte PDF ist das Originaldokument in der ausgestellten Form. Es wurde nicht bearbeitet oder neu formatiert.
Everything you need to convert temporary residency to permanent residency in Paraguay: the filing window, documents, solvency categories, fees and common mistakes.
Resolution DNM 081/2026 says that if a temporary resident's migration-movement report shows an absence from Paraguay of more than one year, the corresponding procedure is an extension of temporary residence rather than immediate conversion to permanent residency.
Paraguay applies different absence limits to temporary and permanent residents. Learn the 1-year and 3-year rules under Law 6984 and current DNM regulations.
Verifizierung
Letzte Prüfung bei der erlassenden Behörde: 19 September 2026
The Spanish transcription was visually checked against a high-resolution rendering of the official scan.