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Entschließung DNM Nr. 376/2026: Widerruf der Aufenthaltserlaubnis wegen unbegründeter Abwesenheit und Anträge auf Abwesenheitsgenehmigung

POR LA CUAL SE REGLAMENTA EL PROCEDIMIENTO APLICABLE PARA LA CANCELACIÓN DE RESIDENCIAS TEMPORAL O PERMANENTES POR AUSENCIAS INJUSTIFICADAS DEL PAÍS, Y LAS SOLICITUDES DE AUTORIZACIONES DE AUSENCIAS.

Die DNM legt das interne Verfahren zum Widerruf befristeter und dauerhafter Aufenthaltstitel wegen unbegründeter Abwesenheit fest sowie das Verfahren zur Beantragung einer Genehmigung für eine Abwesenheit über die gesetzliche Frist hinaus.

Erlassende Behörde
Dirección Nacional de Migraciones (DNM)
Dokumentnummer
Resolución DNM N° 376/2026
Ausgestellt am
13 May 2026
Status
In Kraft
Originalsprache: Español
Español
Status der Übersetzung
Veröffentlicht
Übersetzung zuletzt geprüft
19 September 2026

Erläuterung von Circle Group

Was dieses Dokument regelt

Die Entschließung 376/2026 genehmigt ein einheitliches internes Verfahren für den Widerruf befristeter und dauerhafter Aufenthaltstitel wegen unbegründeter Abwesenheit vom Land, den Widerruf auf Antrag des Inhabers, den Status eines Ausländers, dessen Aufenthaltstitel widerrufen wurde, die Wiedererlangung des Status als Daueraufenthaltsberechtigter sowie Anträge auf Genehmigung einer Abwesenheit vom Land über die ordentliche gesetzliche Frist hinaus.

Sie hebt die zwei bisher in diesem Bereich geltenden Entschließungen auf, die DNM-Entschließung 018/2023 und die DNM-Entschließung 120/2023, und ersetzt sie durch einen einheitlichen Text.

Sie überträgt zudem Zuständigkeiten: Die Dirección General de Extranjeros (DGE, Generaldirektion für Ausländerangelegenheiten) unterzeichnet Entschließungen über die Genehmigung und Ablehnung von Abwesenheiten befristeter Aufenthaltsberechtigter sowie über den freiwilligen Verzicht auf laufende Anträge, während Entscheidungen, die konsolidierte Aufenthaltsrechte widerrufen oder wiederherstellen, beim Nationaldirektor verbleiben.

Erläuterung von Circle Group

Wesentliche Bestimmungen

Abwesenheitsgrenzen von einem und drei Jahren
Ein befristet Aufenthaltsberechtigter, der das Land verlässt und länger als ein Jahr nicht zurückkehrt, ohne eine per Entschließung erteilte Genehmigung, erhält den Widerruf seines Aufenthaltstitels im Rahmen des internen Verfahrens. Für einen Daueraufenthaltsberechtigten gilt dasselbe nach einer nicht beendeten Abwesenheit von drei Jahren oder mehr.
Interne Prüfung vor dem Widerruf
Der Widerruf erfolgt nicht automatisch. Die Dirección de Control de Permanencia (Direktion für Aufenthaltskontrolle) prüft halbjährlich die Abwesenheitsfristen, erstellt die Liste der Personen, die die Frist überschritten haben, und leitet jede Akte an die Dirección de Asesoría Jurídica (Direktion für Rechtsberatung) weiter, die dem Nationaldirektor den Widerruf per Rechtsgutachten empfehlen kann. Ein innerhalb der reglementarischen Frist gestellter Verlängerungsantrag kann einen befristet Aufenthaltsberechtigten von dieser Liste ausnehmen.
Antrag auf Abwesenheitsgenehmigung
Wer plant, länger als die für seine Kategorie geltende gesetzliche Frist abwesend zu sein, muss die Genehmigung beantragen, bevor diese Frist abläuft, spätestens drei Monate vorher bei Daueraufenthaltsberechtigten und einen Monat vorher bei befristet Aufenthaltsberechtigten. Wird sie erteilt, kann ein befristet Aufenthaltsberechtigter zusätzliche Zeit bis zum Fristablauf für den Kategoriewechsel oder die Verlängerung erhalten, ein Daueraufenthaltsberechtigter bis zu einem zusätzlichen Jahr ab dem erfassten Ausreisedatum.
Fristen und stillschweigende Ablehnung
Die Dirección de Control de Permanencia hat zehn Werktage ab Eingang der Antragsakte, um ihren Bericht zu erstellen. Fehlen die erforderlichen Unterlagen, sind sie widersprüchlich, oder wird der Antrag erst nach Ablauf der gesetzlichen Abwesenheitsfrist gestellt, wird der Antrag abgelehnt und der Aufenthaltstitel widerrufen. Ergeht innerhalb von 60 Kalendertagen ab Antragstellung keine behördliche Entscheidung, gilt dies für die Zwecke eines etwaigen Widerrufs als Ablehnung.
Folgen und Wiedererlangung
Nach dem Widerruf gilt der Ausländer als vorübergehend Aufhältiger, Tourist, und muss das Land innerhalb von 30 Tagen verlassen oder einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Wer den Daueraufenthaltsstatus wegen unbegründeter Abwesenheit verloren hat, kann ihn wiedererlangen, wenn er dies innerhalb von drei Jahren nach dem Widerruf beantragt, indem er zunächst für dessen gesamte Dauer einen spontanen oder gelegentlichen Aufenthaltstitel innehat und anschließend bei der Oficina Central de Migraciones (Zentralstelle für Migration) mit den geforderten Unterlagen die Wiedererlangung beantragt.

Erläuterung von Circle Group

Warum das wichtig ist

  • Diese Entschließung wandelt die Abwesenheitsregeln des Migrationsgesetzes in ein konkretes Verwaltungsverfahren um, mit festgelegten Stellen, Fristen und Unterlagen. Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte diese Fristen, drei Monate im Voraus für Daueraufenthaltsberechtigte und einen Monat im Voraus für befristet Aufenthaltsberechtigte, als maßgebliche Planungstermine ansehen, nicht nur die zugrunde liegenden Ein- oder Dreijahresgrenzen.

Nicht amtliche Übersetzung

Vollständiger Rechtstext

Nicht amtliche Übersetzung

Diese Übersetzung wird von Circle Group ausschließlich zur Information bereitgestellt. Das von der zuständigen paraguayischen Behörde ausgestellte amtliche spanische Dokument ist der verbindliche Rechtstext. Bei Abweichungen gilt die amtliche spanische Fassung. Diese Übersetzung ist keine beglaubigte oder vereidigte Übersetzung.

Artículo 1°.

Das Verfahren zum Widerruf befristeter oder dauerhafter Aufenthaltstitel WIRD GENEHMIGT und ist als Anhang Bestandteil dieser Entschließung.

Artículo 2°.

Die Entschließung D.N.M. Nr. 018/2023, „MIT DER DAS VERFAHREN ZUM WIDERRUF VON ANTRÄGEN ODER AUSWEISEN FÜR BEFRISTETE ODER DAUERHAFTE AUFENTHALTSTITEL GEREGELT UND DIE ENTSCHLIESSUNG D.N.M. NR. 087 VOM 28.11.2022 AUFGEHOBEN WIRD“, sowie die Entschließung DNM Nr. 120/2023, „MIT DER ARTIKEL 1 DER ENTSCHLIESSUNG D.N.M. NR. 018 VOM 13. JANUAR 2023 ERWEITERT WIRD“, WERDEN AUFGEHOBEN.

Artículo 3°.

Der Dirección General de Extranjeros WIRD die Unterzeichnung von Entschließungen über die Genehmigung der Abwesenheit bei befristetem Aufenthalt, die Ablehnung der Genehmigung der Abwesenheit bei befristetem Aufenthalt, den Verzicht auf einen Antrag auf befristeten Aufenthalt und den Verzicht auf einen Antrag auf Daueraufenthalt gemäß dem genehmigten Verfahren ÜBERTRAGEN.

Anexo, Artículo 1°. Widerruf des befristeten Aufenthaltstitels

WIDERRUF DES BEFRISTETEN AUFENTHALTSTITELS: Stellt die Dirección Nacional de Migraciones anhand des Registers der Migrationsbewegungen fest, dass ein Ausländer mit befristetem Aufenthaltstitel das Land verlassen hat und länger als 1 (ein) Jahr nicht wieder eingereist ist, ohne dass eine per Entschließung erteilte Genehmigung vorliegt, so wird der WIDERRUF SEINES GELTENDEN AUFENTHALTSTITELS nach folgendem internen Verfahren vorgenommen: 1) Die Dirección General de Extranjeros (DGE) führt über die Dirección de Control de Permanencia halbjährlich die Kontrolle der Abwesenheitsfristen von Ausländern mit Status eines befristet Aufenthaltsberechtigten durch, die über keine von der Dirección Nacional de Migraciones erteilte Genehmigung verfügen. 2) Die Dirección de Control de Permanencia (DCP) erstellt die Liste der Ausländer, die die Frist von einem Jahr Abwesenheit vom Land tatsächlich überschritten haben, bestätigt durch den in den Registern der Migrationsbewegungen vorliegenden Ausreisebericht, mit dem Vorschlag, ihren geltenden Aufenthaltstitel zu widerrufen. Die entsprechende Akte und sämtliche Unterlagen werden, einschließlich des Berichts über die Migrationsbewegung, mit Verfügung der Dirección General de Extranjeros an die Dirección de Asesoría Jurídica weitergeleitet. 3) Die Dirección de Asesoría Jurídica (DAJ) prüft die Unterlagen und Gründe für jeden einzelnen Ausländer und kann der Máxima Autoridad (obersten Behörde) per Rechtsgutachten den Widerruf des befristeten Aufenthaltstitels durch Verwaltungsakt empfehlen. Ein Ausländer kann von der Liste der zu widerrufenden Aufenthaltstitel ausgenommen werden, wenn innerhalb der reglementarischen Frist ein Antrag auf Verlängerung des befristeten Aufenthaltstitels gestellt wurde. 4) Die Secretaría General (SG) erstellt die DNM-Entschließung, die, sobald sie von der Dirección Nacional de Migraciones unterzeichnet ist, jedem Inhaber eines widerrufenen Aufenthaltstitels an die im entsprechenden Antrag angegebene elektronische oder telematische Adresse zugestellt wird. Sie teilt diese Widerrufe zudem per institutioneller Mitteilung dem Departamento de Identificaciones der Policía Nacional, der Corte Suprema de Justicia und der Dirección Nacional de Ingresos Tributarios (DNIT) mit. 5) Die Dirección General de Extranjeros trägt diese Widerrufe in ihre Bewohnerregister ein, die sowohl in den Systemen der Kontrollstellen als auch in den Verwaltungsbüros zur Überprüfung verfügbar sind. Sobald dieser Widerruf des Aufenthaltstitels eingetragen ist, können Verlängerungsanträge nicht mehr angenommen werden; der Betroffene muss seinen Antrag auf befristeten Aufenthalt gemäß Artikel 50 des Gesetzes Nr. 6984/22 neu stellen.

Anexo, Artículo 2°. Widerruf des Daueraufenthaltstitels

WIDERRUF DES DAUERAUFENTHALTSTITELS: Stellt die Dirección Nacional de Migraciones anhand des Registers der Migrationsbewegungen fest, dass ein Ausländer mit Daueraufenthaltstitel das Land verlassen hat und für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren oder mehr nicht wieder eingereist ist, ohne dass eine per Entschließung erteilte Genehmigung vorliegt, so wird der WIDERRUF SEINES GELTENDEN AUFENTHALTSTITELS nach folgendem internen Verfahren vorgenommen: 1) Die Dirección General de Extranjeros (DGE) führt über die Dirección de Control de Permanencia halbjährlich die Kontrolle der Abwesenheitsfristen von Ausländern mit Status eines Daueraufenthaltsberechtigten durch, die über keine von der Dirección Nacional de Migraciones erteilte Genehmigung verfügen. 2) Die Dirección de Control de Permanencia (DCP) erstellt die Liste der Ausländer, die die Frist von 3 (drei) Jahren Abwesenheit vom Land tatsächlich überschritten haben, bestätigt durch den in den Registern der Migrationsbewegungen vorliegenden Ausreisebericht, mit dem Vorschlag, ihren geltenden Aufenthaltstitel zu widerrufen. Die entsprechende Akte und sämtliche Unterlagen werden, einschließlich des Berichts über die Migrationsbewegung, mit Verfügung der Dirección General de Extranjeros an die Dirección de Asesoría Jurídica weitergeleitet. 3) Die Dirección de Asesoría Jurídica (DAJ) prüft die Unterlagen und Gründe für jeden einzelnen Ausländer und kann der Máxima Autoridad per Rechtsgutachten den Widerruf des Daueraufenthaltstitels durch Verwaltungsakt empfehlen. 4) Die Secretaría General (SG) erstellt die DNM-Entschließung, die, sobald sie von der Dirección Nacional de Migraciones unterzeichnet ist, jedem Inhaber eines widerrufenen Aufenthaltstitels an die im entsprechenden Antrag angegebene elektronische oder telematische Adresse zugestellt wird. Sie teilt diese Widerrufe zudem per institutioneller Mitteilung dem Departamento de Identificaciones der Policía Nacional, der Corte Suprema de Justicia und der Dirección Nacional de Ingresos Tributarios (DNIT) mit. 5) Die Dirección General de Extranjeros trägt diese Widerrufe in ihre Bewohnerregister ein, die sowohl in den Systemen der Kontrollstellen als auch in den Verwaltungsbüros zur Überprüfung verfügbar sind.

Anexo, Artículo 3°. Widerruf des Aufenthaltstitels auf Antrag des Inhabers

WIDERRUF DES AUFENTHALTSTITELS AUF ANTRAG DES INHABERS: Wenn der Inhaber eines geltenden Aufenthaltstitels, gleich welcher Kategorie, den Widerruf seines Aufenthaltsstatus aus den Registern der Dirección Nacional de Migraciones verlangt, muss er das auf der Website verfügbare Formular unterzeichnen. Er fügt eine Kopie seines Ausweisdokuments und des jeweiligen Ausweises bei und entrichtet die Gebühr von zwei Tageslöhnen für sonstige Unterlagen. Dieser Antrag kann auch über einen Bevollmächtigten gestellt werden, der eine Kopie seiner notariellen Vollmacht mit besonderen Klauseln zur Beantragung des Widerrufs des Aufenthaltstitels beifügen muss. Der Widerruf wird durch Verwaltungsakt angeordnet, der von der Dirección Nacional erstellt und unterzeichnet wird und an die im Antrag angegebene elektronische oder telematische Adresse zugestellt wird.

Anexo, Artículo 4°. Status des Ausländers

STATUS DES AUSLÄNDERS: Sobald der Aufenthaltstitel des Ausländers widerrufen wurde, gilt er als vorübergehend Aufhältiger, Tourist, und muss das Land daher innerhalb einer Höchstfrist von 30 (dreißig) Tagen verlassen oder erneut einen Aufenthaltstitel beantragen.

Anexo, Artículo 5°. Wiedererlangung des Status als Daueraufenthaltsberechtigter

WIEDERERLANGUNG DES STATUS ALS DAUERAUFENTHALTSBERECHTIGTER: Ein Ausländer, der seinen Status als Daueraufenthaltsberechtigter durch Widerruf wegen einer die gesetzliche Frist überschreitenden Abwesenheit vom Land verloren hat, kann diesen wiedererlangen, wenn er dies innerhalb der 3 (drei) Jahre nach dem Widerruf beantragt. Er muss einen spontanen oder gelegentlichen Aufenthaltstitel beantragen und sich während dessen gesamter Geltungsdauer im Land aufhalten. Nach Ablauf der Frist des spontanen Aufenthaltstitels kann der Ausländer die Wiedererlangung seiner Kategorie als Daueraufenthaltsberechtigter ausschließlich bei der Oficina Central de Migraciones beantragen, zusammen mit der Neuausstellung des Aufenthaltsausweises, der dieselbe Nummer behält, die mit der paraguayischen cédula de identidad übereinstimmt. Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Kopie eines gültigen Reisepasses oder Ausweisdokuments. b) Kopie des Aufenthaltsausweises oder Verlustanzeige. c) Kopie der paraguayischen cédula de identidad. d) Führungszeugnis oder polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder aus den letzten 3 (drei) Aufenthaltsjahren, gültig und mit Apostille sowie Übersetzung ins Spanische. e) Interpol-Bescheinigung. f) Bescheinigung über EDV-Erkenntnisse der Policía Nacional. g) Bescheinigung über gerichtliche Erkenntnisse. h) Bescheinigung über polizeiliche Erkenntnisse. i) Rechnung über die Grundversorgung mit Strom und fließendem Wasser der begründeten Wohnung. j) Nachweis der Verwurzelung im Land gemäß Artikel 8 dieser Regelung. k) Zahlung der in Artikel 100, Ziffern 1 und 7, des Migrationsgesetzes festgelegten Gebühren. Die Wiedererlangung der Kategorie des Daueraufenthaltsberechtigten wird durch Verwaltungsakt angeordnet, der von der Dirección General de Extranjeros erstellt und unterzeichnet wird und an die im Antrag angegebene elektronische oder telematische Adresse zugestellt wird.

Anexo, Artículo 6°. Zum Antrag auf Genehmigung einer Abwesenheit vom Land über die gesetzliche Frist hinaus

ZUM ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER ABWESENHEIT VOM LAND ÜBER DIE GESETZLICHE FRIST HINAUS: Muss der Inhaber eines geltenden Aufenthaltstitels, gleich welcher Kategorie, das Land verlassen oder plant er, für einen Zeitraum, der über die für seine Kategorie zulässige gesetzliche Abwesenheitsfrist hinausgeht (1 Jahr bei befristetem, 3 Jahre bei Daueraufenthalt), nicht zurückzukehren, so muss er bei der Dirección Nacional de Migraciones eine Genehmigung beantragen, spätestens bis zu 3 (drei) Monate vor Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist bei Daueraufenthaltsberechtigten und 1 (einen) Monat vorher bei befristet Aufenthaltsberechtigten, wobei er seine Absicht, nach Paraguay zurückzukehren und dort zu wohnen, begründen muss. Die Dirección Nacional de Migraciones genehmigt die Abwesenheit des Ausländers vom Land per Entschließung und gewährt dabei folgende Fristen: Befristet Aufenthaltsberechtigter: Seine Abwesenheit vom Land kann für eine zusätzliche Zeit über die für befristet Aufenthaltsberechtigte festgelegte Höchstfrist hinaus genehmigt werden, bis zum Tag vor Ablauf der Frist zur Beantragung des Kategoriewechsels oder der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Daueraufenthaltsberechtigter: Seine Abwesenheit vom Land kann um bis zu ein zusätzliches Jahr über die für Daueraufenthaltsberechtigte festgelegte Höchstfrist hinaus genehmigt werden, wobei diese Frist ab dem in den Migrationssystemen erfassten Ausreisedatum beginnt. Die Dirección de Control de Permanencia hat ab Eingang der Genehmigungsantragsakte eine Frist von zehn Werktagen, um den entsprechenden Bericht mit dem Vorschlag zur Gewährung oder Ablehnung sowie der für die Abwesenheit zu gewährenden Frist zu erstellen.

Anexo, Artículo 7°. Zur Entschließung über die Genehmigung der Abwesenheit vom Land über die gesetzliche Frist hinaus

ZUR ENTSCHLIESSUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER ABWESENHEIT VOM LAND ÜBER DIE GESETZLICHE FRIST HINAUS: Die Dirección de Procesamiento erstellt den Entwurf der Entschließung, der neben den zur Identifizierung des Ausländers erforderlichen Daten Folgendes enthält: a) die genehmigte Abwesenheitsfrist; b) die Verwarnung an den Inhaber über den Widerruf seines Aufenthaltstitels unter Angabe des konkreten Datums, das als Frist für die Einreise in das Land gilt; c) die elektronische Adresse, an die diese Entschließung zugestellt werden muss; d) die Anweisung zur Eintragung der Genehmigung in die Bewohnerregister. Dieser Entschließungsentwurf wird zur Unterschrift an die DGE weitergeleitet, wenn er einen befristeten Aufenthaltstitel betrifft, oder an die Dirección Nacional, wenn er einen Daueraufenthaltstitel betrifft. Die Genehmigungsentschließung wird an die im Antrag angegebene elektronische oder telematische Adresse zugestellt und enthält die Verwarnung des Widerrufs für den Fall, dass die Einreise nicht innerhalb der gewährten Frist erfolgt. Sobald die Entschließung über die Genehmigung der die gesetzliche Frist überschreitenden Abwesenheit erlassen wurde, trägt das der DGE unterstehende Departamento de Registro die genehmigte Höchstfrist der Abwesenheit in das Bewohnerregister ein. Nach Ablauf der genehmigten Frist für die Abwesenheit vom Land muss der Aufenthaltsberechtigte in paraguayisches Hoheitsgebiet einreisen und dem Migrationsinspektor an der Kontrollstelle seinen tatsächlichen Wohnsitz mitteilen.

Anexo, Artículo 8°. Zu den Voraussetzungen für den Antrag auf Genehmigung einer Abwesenheit vom Land über die gesetzliche Frist hinaus

ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER ABWESENHEIT VOM LAND ÜBER DIE GESETZLICHE FRIST HINAUS: Um die im vorstehenden Artikel genannten Genehmigungen zu beantragen und zu erhalten, muss der Ausländer beim Departamento de Admisión/ME/DGE die folgenden Unterlagen in physischer Form vorlegen: a) An den Nationaldirektor gerichtetes Schreiben. b) Kopie des Aufenthaltsausweises oder Verlustanzeige. c) Kopie der paraguayischen cédula de identidad oder Verlustanzeige. d) Kopie des gültigen Reisepasses oder Ausweisdokuments des Herkunftslands. e) Nachweis oder Begründung der Verwurzelung im Land. f) Zahlung der Gebühr von zwei Tageslöhnen für sonstige Unterlagen (Art. 100.11). Dieser Antrag kann auch über einen Bevollmächtigten gestellt werden, der eine Kopie seiner notariellen Vollmacht beifügen muss. Wird diese Vollmacht im Ausland ausgestellt, muss sie mit Apostille oder Legalisation sowie einer Übersetzung ins Spanische versehen sein.

Anexo, Artículo 9°. Zu den Nachweisen der Verwurzelung im Land

ZU DEN NACHWEISEN DER VERWURZELUNG IM LAND: Der Ausländer, der eine Genehmigung der Abwesenheit vom Land über die gesetzliche Frist hinaus beantragt, muss seine Verwurzelung im Land mit mindestens einem der folgenden Beweismittel nachweisen: a) Kopie des Eigentumstitels an einer Immobilie. b) Kopie eines Wohnungsmietvertrags. c) Nachweis der Eröffnung eines Kontos bei einem Bank- oder Finanzinstitut. d) Nachweis über EAS oder andere Unternehmen. e) Cédula RUC (Steueridentifikationsausweis). f) Familiäre Bindung des Ausländers zu einer im Land ansässigen Person. g) Andere Unterlagen nach Ermessen der Dirección de Control de Permanencia.

Anexo, Artículo 10°. Zur Ablehnung des Antrags auf Genehmigung einer Abwesenheit vom Land über die gesetzliche Frist hinaus

ZUR ABLEHNUNG DES ANTRAGS AUF GENEHMIGUNG EINER ABWESENHEIT VOM LAND ÜBER DIE GESETZLICHE FRIST HINAUS: Beantragt ein Ausländer die Genehmigung der Abwesenheit vom Land, ohne die erforderlichen Unterlagen beizufügen, oder sind diese widersprüchlich, oder stellt er den Antrag erst nach Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist der Abwesenheit, so wird der Antrag durch Verwaltungsakt abgelehnt und sein Aufenthaltstitel widerrufen. Die Dirección de Control de Permanencia hat ab Eingang der Genehmigungsantragsakte eine Frist von zehn Werktagen, um den entsprechenden Bericht über die Erfüllung der Voraussetzungen oder der Antragsfrist mit dem Vorschlag zur Ablehnung der Genehmigung zu erstellen. Die Dirección de Procesamiento erstellt den Entwurf der Entschließung. Dieser Entschließungsentwurf wird zur Unterschrift an die DGE weitergeleitet, wenn er einen befristeten Aufenthaltstitel betrifft, oder an die Dirección Nacional, wenn er einen Daueraufenthaltstitel betrifft. Wird der Verwaltungsakt nicht innerhalb von 60 Kalendertagen ab Eingang des Antrags auf Genehmigung der Abwesenheit erlassen, gilt dies für die Zwecke eines etwaigen Widerrufs als Ablehnung.

Anexo, Artículo 11°. Zum Verzicht auf einen Antrag auf Aufenthaltstitel

ZUM VERZICHT AUF EINEN ANTRAG AUF AUFENTHALTSTITEL: Ändert der Inhaber einer Antragsakte auf einen Aufenthaltstitel, gleich welcher Rechtsordnung, seine Absicht hinsichtlich seines Wunsches, im Land zu wohnen, oder hinsichtlich der von ihm gewählten Regelung, so muss er auf seinen Antrag verzichten, indem er das auf der Website der Dirección Nacional de Migraciones verfügbare Formular unterzeichnet. Er muss eine Kopie seines Ausweisdokuments beifügen und die Gebühr von zwei Tageslöhnen für sonstige Unterlagen entrichten. Die DNM lehnt den Antrag auf einen Aufenthaltstitel wegen Verzichts des Inhabers durch Verwaltungsakt ab, der an die im Antrag angegebene elektronische oder telematische Adresse zugestellt wird. Dieser Entschließungsentwurf wird von der Dirección de Procesamiento erstellt und zur Unterschrift an die DGE weitergeleitet, wenn er einen befristeten Aufenthaltstitel betrifft, oder an die Dirección Nacional, wenn er einen Daueraufenthaltstitel betrifft.

Amtliche Quelle, Spanisch

Originaldokument

Das archivierte PDF ist das Originaldokument in der ausgestellten Form. Es wurde nicht bearbeitet oder neu formatiert.

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Amtliche Regierungsquelle

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Derzeit auf Englisch veröffentlicht.

Verifizierung

Letzte Prüfung bei der erlassenden Behörde: 19 September 2026

  • Anexo, Artículo 9, item d) uses 'Constancia de EAS u otras empresas' without expanding the acronym. The official Spanish transcription preserves that wording without adding a gloss.